cel

Software Lizenzvertrag für Produkte der
CURREX GmbH, Schaartor 1, D- 20459 Hamburg.

WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN

Präambel

Dieser CURREX Endbenutzer-Lizenzvertrag („CEL“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen („Endbenutzer“) als natürlicher oder als juristischer Person und der CURREX GmbH für das Softwareprodukt, das Computersoftware ebenso umfasst wie dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im “online“- oder elektronischen Format (im weiteren “SOFTWAREPRODUKT“ genannt). Das SOFTWAREPRODUKT umfasst auch sämtliche nachgelieferten Updates und Ergänzungen. 

Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses CELs gebunden zu sein.

Falls Sie den Bestimmungen dieses CELs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu öffnen, zu installieren oder zu verwenden.

§ 1. Softwareproduktlizenz

Das SOFTWAREPRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.

§ 2. Produktbeschreibung

CURREX MOTIONQUEST ist ein SOFTWAREPRODUKT, welches durch eine Fußanalyse und biomechanische Matrixabfrage die Auswahl der passenden Schuhe und Insoles aus den marktgängigen Modellen führender Hersteller ermöglicht. Als Ergebnis schließt sich eine Reihe von individuellen Lösungen an, die der Gesunderhaltung des Anwenders dienen. Das SOFTWAREPRODUKT enthält verschiedene Programmmodule, die je nach Bestellung vollständig oder teilweise lizenziert werden.

§ 3. Lizenzeinräumung

Durch diesen CEL werden Ihnen die folgenden Rechte eingeräumt:

Sie erhalten das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, das SOFTWAREPRODUKT zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen. "Nutzen" im Sinne dieses Vertrags ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software zum Zwecke ihrer Ausführung und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände.

Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTES auf zwei Computern, einschließlich einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen elektronischen digitalen Gerät, (“COMPUTER“) zu installieren und zu verwenden. Das SOFTWAREPRODUKT wird dem Kunden per Internet Download überlassen. 

Erwirbt der Kunde Lizenzen für mehrere Anwendungsplätze, erhöht sich die Zahl der Einzelcomputer, auf denen die erworbenen Anwendungsprogramme betrieben werden dürfen, entsprechend.

Der Kunde ist berechtigt, von der Software Kopien, insbesondere Sicherungskopien anzufertigen, soweit dies dem üblichen Gebrauch entspricht.

In druckschriftlicher Form überlassenes Lizenzmaterial darf nur mit schriftlicher Zustimmung der CURREX GmbH vervielfältigt werden. Zusätzliche Exemplare des druckschriftlichen Lizenzmaterials können von der CURREX GmbH nach Maßgabe dieses Vertrags gebührenpflichtig bezogen werden.

Der Lizenzvertrag erstreckt sich auf die in Rechnung gestellten Programmmodule. Mit der Lieferung der Software erhalten Sie einen persönlichen Sicherheitsschlüssel, durch den die Benutzung des SOFTWAREPRODUKTES auf zwei Computern sichergestellt wird. Gleichzeitig enthält der Sicherheitsschlüssel einen Lizenzcode, der die Freischaltung der von Ihnen bestellten Programmmodule beinhaltet. 

Jede zweckfremde Nutzung und Verwertung außerhalb der vertraglichen und rechtlichen Grenzen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, ist ohne schriftliche Zustimmung von CURREX unzulässig und u.U. strafbar. Nicht gestattet ist insbesondere die:

•Bearbeitung, Vervielfältigung, Übertragung und/oder Speicherung des im SOFTWAREPRODUKTES enthaltenen Anwendungen auf Datenträgern zur Weitergabe für fremde Zwecke,

•Übersetzung, Dekompilierung, Disassemblierung, Bearbeitung und Zurück- oder Weiterentwicklung des SOFTWAREPRODUKTES

•Übertragung der Anwendungen von einem PC über ein Netzwerk o.ä. auf einen anderen PC, ohne dass CURREX eine Netzwerklizenz erteilt hat.

Das SOFTWAREPRODUKT wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten für die Verwendung auf mehr als zwei Computern zu trennen. Ebenso ist es unzulässig, die in der Software enthaltenen Inhalte zu trennen, zu kopieren, nachzuahmen oder in sonstiger Weise entgegen den hier eingeräumten eingeschränkten Nutzungsrechten zu verwenden. Unzulässig ist auch, die Software oder deren Inhalte ganz oder teilweise ohne entsprechende Lizenz von CURREX einer online-Nutzung zugänglich zu machen. 

Anpassungen bzw. Änderungen des SOFTWAREPRODUKT sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Drittprogrammen durch den Anbieter sind nur geschuldet, soweit dies zur Installation bzw. zur Sicherung des vertragsgegenständlichen Gebrauchs erforderlich ist. Im Übrigen ist der Anbieter zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Entsprechende Leistungen sind vom Kunden ggf. gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.

Sie sind schließlich nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder in sonstiger Weise die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte zu übertragen.

§ 4. Kündigung

Der Updatevertrag kann bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich per Fax, E-Mail oder an die Postadresse gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag um weitere 12 Monate stillschweigend verlängert. 

Unbeschadet sonstiger Rechte ist CURREX berechtigt, diesen CEL zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses CELs verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, den Ihnen überlassenen Sicherheitsschlüssel binnen zwei Wochen ab dem Datum der Kündigung an CURREX herauszugeben. 

§ 5. Programmpflegevertrag

Mit Unterzeichnung des Bestellformulars erfolgt zugleich der Abschluss dieses Programmpflegevertrages, der die Vorgehensweise der Updates regelt. Nur durch Abschluss des Programmpflegevertrags ist eine Angleichung des Programms an den jeweils aktuellen Stand möglich. 

CURREX wird mehrere neue Funktionen und Fehlerbehebungen während der Vertragszeit bereitstellen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Updates und Neuerungen innerhalb eines Updatezeitraumes. Die Bereitstellung der jeweils neuesten Version erfolgt über das Internet.

Das vereinbarte Vertragsverhältnis für den Programmpflegevertrag beginnt mit dem Lieferdatum des SOFTWAREPRODUKTES. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich stillschweigend, wenn bis drei Monate vor Vertragsende keine Kündigung auf dem Schriftwege bei CURREX eingeht.

Nach eventueller Kündigung des Pflegevertrages, erhalten Sie ein permanent freigeschaltetes SOFTWAREPRODUKT der zuletzt erworbenen Lizenzstufe.

§ 5.1. Leistungen des Programmpflegevertrags “MOTIONQUEST NEO Jahres Support- und Updatevertrag. All in"

Die Bereitstellung der jeweils neuesten Programmversion des SOFTWAREPRODUKTES. 

Sowohl die telefonische wie auch online Beratung des Kunden bei Problemen hinsichtlich des SOFTWAREPRODUKTES, sowie bei ggf. zu verzeichnenden Programmfehlern.

Die telefonische Beratungszeit steht dem Kunden werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) zur Verfügung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

Bei Fehlermeldungen bzw. Beratungswünschen die per E-Mail gestellt werden kann die Beantwortung per E-Mail erfolgen.

Fortwährende Aktualisierungen der (Schuh-)Datenbanken. Die Schuhdatenbanken umfassen derzeit 90% aller Running- und ausgewählte Outdoorschuh Hersteller. Die Veröffentlichung der Schuhdatenbanken erfolgt an vier Terminen im Jahr:

Spring/ Summer Early Jury – 80% Vollständigkeit der Datenbank: KW 51

Spring/ Summer Late Jury – 99% Vollständigkeit der Datenbank: KW 7

Fall/Winter Early Jury – 80% Vollständigkeit der Datenbank: KW 26

Fall/ Winter Late Jury – 99% Vollständigkeit der Datenbank: KW 34

Bereitstellung einer Schnittstelle zur elektronischen Datenverarbeitung des Live Schuh-Bestandes

Nutzung der Social Sharing Funktion über den MOTIONQUESTNEO.com Server

§ 5.2. Ausgenommene Leistungen des Programmpflegevertrages

Nicht zu den vertraglichen Pflegediensten des Anbieters zählen folgende Leistungen: 

Beratungen außerhalb der zuvor genannten Beratungszeiten. 

Beratungen zur allgemeinen Anwendung und Nutzbarkeit der Software, die sich aus dem Benutzerhandbuch ergeben. Hierzu gehören auch Fragen zu Inhalten wie z.B. die Interpretation von Analyseergebnissen u.ä. 

Pflegeleistungen, die durch einen Einsatz der Software auf einem nicht durch CURREX gelieferten Hardwaresystem oder unter einem anderen Betriebssystem notwendig werden. 

Pflegeleistungen nach einem Eingriff des Kunden in dem Programmcode der SOFTWAREPRODUKTES oder in die (Schuh-)Datenbank. 

Pflegeleistungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Computerprogrammen, die nicht Gegenstand des Pflegevertrages sind.

Der Zugang zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie Virenschutz seines eigenen PCs. Der Kunde hat darauf zu achten, dass vom Kunden errichtete Firewalls den Zugriff auf die Datenbank nicht behindern

§ 5.3. Kosten des Programmpflegevertrags

Die Kosten für den Programmpflegevertrag sowie die Zusatzmodule sind nach Rechnungstellung jährlich im Voraus zu entrichten. Alle genannten Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. CURREX behält sich Preisänderungen vor die spätestens drei Monate vor Jahresende bekannt gegeben werden.

Sollte der Kunde den Pflegevertrag kündigen und wünscht eine Wiederaufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, werden die vergangenen Versionssprünge des SOFTWAREPRODUKTES nachberechnet. Hierbei wird die Stufe 1 des Programmpflegevertrages als Berechnungsgrundlage herangezogen. Das vorangegangene Kündigungsdatum zählt bei der Festlegung des Startzeitpunktes.

§ 6. Datenschutz

CURREX wird personenbezogene Daten, die vom Kunden auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt wurden sowie die sonstigen vom Kunden hinterlegten und schützenswerten Daten nur nach Maßgabe der jeweils einschlägigen anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen erheben, verarbeiten und nutzen. 

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und steht im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. 

§ 7. Urheberrecht

Alle Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Schuhdaten, Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und Vorlagen, die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTES liegen bei CURREX oder deren Lieferanten. Alle Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des SOFTWAREPRODUKTES zugegriffen werden kann, liegen bei dem jeweiligen Lieferanten dieser Inhalte und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieser CEL räumt Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden. CURREX behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

§ 8. Beschränkte Gewährleistung

CURREX gewährleistet, dass die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. CURREX übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software Ihren individuellen Anforderungen und Zwecken genügt und mit anderen von Ihnen gewählten Programmen zusammenarbeitet. Sie sind für die Wahl und Benutzung der Software sowie für die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich. Die Herstellung des SOFTWAREPRODUKTES erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Fehler der Software können nach dem Stand der Technik jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich diese nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung. Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn die Software nicht entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages oder gemäß der Bedienungsanleitung genutzt wird. Die Gewährleistungsansprüche gegen CURREX beginnen mit Gefahrübergang und verjähren nach zwölf Monaten. Sie sind nicht übertragbar. Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Arbeitstagen nach Wareneingang schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung. Im Falle der Fehlerhaftigkeit der Software sind die Originalmedien, auf denen die Software gespeichert ist, ordnungsgemäß verpackt an CURREX zurückzuschicken. Der beanstandeten Software sind Name, Anschrift und Telefonnummer des Kunden sowie eine Beschreibung des Fehlers und ein Beleg, aus dem sich das Kaufdatum ergibt, beizufügen. Bei begründeter Mangelrüge steht CURREX das Recht zur Ersatzlieferung zu. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachlieferung können sonstige Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für das von uns gelieferte Produkt und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche im Hinblick auf Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gerade gegen das damit verwirklichte Risiko absichern sollen.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder anderen Rechtsgründen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatzansprüche aufgrund von Betriebsunterbrechungen, aus entgangenem Gewinn, Verlust geschäftlicher Informationen) sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, oder es sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind, handelt, wobei der Schadensersatzanspruch im letzten Fall der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt ist.

Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.

Für Schäden, die aus dem Gebrauch der Anwendungen resultieren (Datenverlust etc.) übernimmt CURREX keine Haftung.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHaftG)

§ 9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung bzw. der Vertragslücke tritt eine Regelung, die nach dem Sinn und Zweck des Vertrages dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. 

§ 10. Gerichtsstand

Gerichtstand aller Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Firma CURREX, soweit rechtlich zulässig.

CEL CURREX GmbH - Schaartor 1 - DE -  20459 Hamburg - info@currex.com - Stand April 2021